Ein Text angelehnt an einen Artikel vom Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V.
Die Begriffe Garantie und Gewährleistung werden im Alltag häufig synonym verwendet. Tatsächlich handelt es sich jedoch um zwei unterschiedliche Rechte, die sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucher wichtig sind.
Was bedeutet Gewährleistung?
Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und gilt bei jedem Kaufvertrag zwischen einem Unternehmen und einer Privatperson. Sie verpflichtet Verkäuferinnen und Verkäufer dazu, mangelfreie Ware zu liefern.
Liegt bereits zum Zeitpunkt der Übergabe ein Sachmangel vor – beispielsweise ein Materialfehler, eine Beschädigung oder ein technischer Defekt – haben Käuferinnen und Käufer Anspruch auf Gewährleistung.
Für Neuwaren beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist in Deutschland zwei Jahre. Bei Gebrauchtwaren kann sie auf ein Jahr verkürzt werden.
Die Beweislast in den ersten 12 Monaten
Ein wichtiger Vorteil für Verbraucherinnen und Verbraucher: Tritt innerhalb der ersten zwölf Monate nach dem Kauf ein Mangel auf, wird gesetzlich vermutet, dass dieser bereits bei der Übergabe vorhanden war. In diesem Fall muss die Verkäuferseite nachweisen, dass der Schaden erst später entstanden ist.
Nach Ablauf dieser zwölf Monate kehrt sich die Beweislast um. Dann muss die Käuferin oder der Käufer belegen, dass der Mangel bereits beim Kauf bestanden hat.
Welche Rechte haben Käufer bei einem Mangel?
Stellt sich heraus, dass ein Produkt mangelhaft ist, können Kundinnen und Kunden zunächst eine sogenannte Nacherfüllung verlangen. Dabei können sie zwischen einer Reparatur und einer Ersatzlieferung wählen.
Erst wenn die Nacherfüllung scheitert oder vom Verkäufer verweigert wird, kommen weitere Rechte in Betracht. Dazu gehören eine Minderung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Kaufvertrag mit Rückerstattung des Kaufpreises.
Wichtig: Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung oder eigenes Verschulden entstanden sind, fallen nicht unter die Gewährleistung.
Was ist eine Garantie?
Im Gegensatz zur Gewährleistung ist die Garantie keine gesetzliche Pflicht, sondern eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers oder Händlers.
Die genauen Bedingungen legt der Garantiegeber selbst fest. So kann eine Garantie beispielsweise eine bestimmte Haltbarkeit oder Funktionsfähigkeit eines Produkts für einen festgelegten Zeitraum zusichern.
Ein Vorteil der Garantie: Sie kann auch Schäden oder Verschleißerscheinungen abdecken, die durch den normalen Gebrauch entstehen. Solche Fälle sind von der gesetzlichen Gewährleistung in der Regel nicht erfasst.
Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick
Gewährleistung
- Gesetzlich vorgeschrieben
- Gilt bei Neuware mindestens zwei Jahre
- Deckt Mängel ab, die bereits bei Übergabe vorhanden waren
- Beweislastumkehr in den ersten zwölf Monaten
Garantie
- Freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers
- Dauer und Umfang werden individuell festgelegt
- Kann über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehen
- Kann auch normale Verschleißerscheinungen abdecken
Tabelle: Unterschied Garantie und Gewährleistung
| Gewährleistung | Garantie | |
| Gesetzlich geregelt | ja | nein |
| Dauer bei Neuware | 2 Jahre | wird vom Hersteller oder Verkäufer vorgegeben (oft 1 bis 2 Jahre) |
| Dauer bei Gebrauchtware | 1 Jahr | eventuell Restgarantie (gerechnet ab Erstkaufdatum) |
| Beweislastumkehr (Neu- und Gebrauchtware) | bis zu 12 Monate | nein |
Garantie oder Gewährleistung – was ist besser?
Pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten. Innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist bietet die Gewährleistung oft den besseren Schutz, da sie gesetzlich geregelt ist und Verbraucherinnen und Verbraucher klare Ansprüche haben.
Eine Garantie kann besonders dann interessant sein, wenn sie länger läuft als die Gewährleistungsfrist oder zusätzliche Leistungen umfasst. Im Schadensfall können Käuferinnen und Käufer selbst entscheiden, ob sie ihre Rechte aus der Garantie oder aus der Gewährleistung geltend machen möchten.
Wer die Unterschiede kennt, kann seine Rechte gezielt nutzen und unnötige Missverständnisse vermeiden.
Und wie wird das hier bei miriamkross gehandhabt?
Du hast natürlich die gleichen Rechte wie alle anderen Käufer:innen/Verbraucher:innen in Deutschland, das ist schließlich gesetzlich geregelt und da halte ich mich dran.
Garantien vergebe ich keine, aber die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben. Seit Mitte September 2026 müssen daher auch die von der EU vorgeschriebenen Gewährleistungs-Labels in Onlineshops eingebunden werden. Vielleicht hast du sie ja bereits entdeckt.
Was also, wenn du die Gewährleistung in Anspruch nehmen willst?
Wenn es vorkommen sollte, dass ein Produkt fehlerhaft bei dir ankommt (das kann trotz großer Sorgfalt einfach mal passieren) oder es innerhalb dieser zwei Jahre Gewährleistungspflicht kaputt geht (und es nicht mit Absicht beschädigt wurde), dann melde dich bei mir. Schick mir Fotos und eine Mängelbeschreibung und ich prüfe, ob ich nachbessern kann. Alles Weitere, ob ein Austausch stattfindet oder eine (Teil-) Rückerstattung, besprechen wir dann individuell.
Foto von Dag Heinrichowski auf Unsplash


